Über uns
30 Jahre Berufserfahrung als Tischlermeister
Nur ein vereidigter und öffentlich bestellter Sachverständiger kann Sie
neutral und mit dem nötigen Sachverstand beraten.
Frühzeitiges hinzuziehen eines ö.b.u.v. Sachverständigen hilft Ihnen Ihre Wünsche
zu verwirklichen.